Ein Helfer vor Ort ist ein ehrenamtliches Rettungsmittel des BRK, der durch die Leitstelle (ILS) Bayerischer Untermain bei besonderen Einsatzmeldungen alarmiert werden kann.
Grundsätzlich wird er von einer Bereitschaft in ihrem Orts-/Gemeindegebiet gestellt und muss vom Kreisverband und von anderen Organisationen freigegeben werden.
Wir werden alarmiert, wenn:
Dafür werden die ehrenamtlichen Helfer über Funkmeldeempfänger alarmiert und begeben sich direkt in Einsatzkleidung zu unserem Fahrzeugstandort in Sommerau.
Durch eine App sind wir in der Lage sekundenschnell zu erkennen, wer auf die Alarmierung ausrücken kann. Dadurch kann auch abgesprochen werden, wer direkt zum Einsatzort startet.
In der Regel sind die Einsatzzeiten oft in den Nachtstunden, wenn durch die Rettungsdienstvorhaltung am Standort Hobbach von 24:00 bis 06:00 Uhr kein RTW vorgehalten wird oder dieser im Einsatz ist.
Der Betrieb eines HvO-Standortes liegt komplett im Finanzierungsauftrag der durchführenden Bereitschaft. Eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen oder anderen Kostenträgern ist dabei leider gesetzlich nicht geregelt. Daher freuen wir uns immer, wenn Firmen oder Einzelpersonen für unseren HvO Dienst spenden.
Das Einsatzgebiet unseres HvO liegt grundsätzlich in den Grenzen des Marktes Eschau mit seinen Gemeindeteilen
kann aber in besonderen Lagen dieses Gebiet auch überschreiten.
Als Standort des Fahrzeuges wurde seit 2018 unsere Bereitschaft am Gemeinschaftshaus in Sommerau festgelegt, davor wurde er viele Jahre von einem sehr aktiven Kameraden aus Hobbach rund um die Uhr besetzt.
Da unsere ehrenamtlichen Herlferinnen und Helfer oft die ersten Entscheidungen am Patienten selbstständig treffen müssen, bedarf es spezieller Kenntnisse.
Qualifikation:
Dazu müssen die Helfer sich jährlich mit verscheidenen Fortbildungen auf dem neuesten Stand halten und im direkten Ortsgebiet wohnen.
Gute Leistung kann hier nur erbracht werden, wenn man die nötigen Kenntnisse hat, schließlich geht es um Menschenleben.
Ein Einsatz beginnt dabei durch die Alarmierung durch die ILS Untermain und endet nach der Übergabe an den Rettungsdienst. Danach wird das benötigte Material wieder aufgefüllt, der Einsatze dokumentiert und nachbesprochen und die Helfer gehen wieder an die Arbeit oder nach Hause.
Eine gesetzliche Freistellung durch Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht geregelt, hier danken wir allen Firmen und Vorgesetzten, die unseren Helfern für diese Aufgabe oft ohne Umstände eine Möglichkeit geben.